Sterbevorschriften im Katastrophenfall

Februar 25th, 2010

Ein kluger Staat baut vor. So macht es durchaus Sinn, auch für unwahrscheinliche Situationen und abwegige Sachverhalte Vorschriften zu erlassen und entsprechende Warnhinweise aufzustellen. Beispiel: Tsunamis im deutschen Mittelgebirge. Ein seltenes Phänomen, was aber nicht heißt, dass man für den Fall der Fälle nicht vorgesorgt haben sollte. Kommt die Monsterwelle mit 800 Stundenkilometern erst angewalzt, macht Flucht keinen Sinn mehr. Daher sieht die Verordnung statt panischen Weglaufens Schreien, Arme empor reißen und Wegkippen nach hinten vor. Zuwiderhandlungen werden posthum mit einem Bußgeld geahndet.

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